Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
HARTLEB GROUP GmbH
Stuttgarter Straße 56
78628 Rottweil
§1 Allgemeines und Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen der HARTLEB GROUP GmbH (im Folgenden „Dienstleister“) und ihren Auftraggebern (im Folgenden „Kunde“).
1.2 Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen des Dienstleisters, insbesondere in den Bereichen:
- Beratung und Schulung
- Medizinische Absicherungen
- Taktische Medizin in besonderen Einsatzlagen
- Notfallrettung (über die Gesellschaft für Notfallrettung eG)
- Projektbezogene Dienstleistungen im Rahmen von Firmenbeteiligungen
- Humanitäre Unterstützungsleistungen
1.3 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.4 Für Leistungen im Bereich der Notfallrettung gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gesellschaft für Notfallrettung eG, sofern diese Leistungen über die Mitgliedschaft des Dienstleisters erbracht werden.
§2 Vertragsgegenstand
2.1 Gegenstand des Vertrages sind die im jeweiligen Angebot individuell beschriebenen Dienstleistungen.
2.2 Diese können insbesondere umfassen:
- Medizinische Veranstaltungsabsicherungen
- Einsatzmedizinische Betreuung in besonderen Lagen
- Taktisch-medizinische Unterstützung (z. B. Personenschutz, Höhen- und Tiefenbereiche, besondere Gefährdungsszenarien)
- Risikoanalysen und sicherheitsrelevante Beratung
- Durchführung von Schulungen, Trainings und Workshops
- Projektbezogene Mitwirkung im Rahmen medizinischer Unternehmensbeteiligungen
2.3 Art, Umfang, Einsatzdauer, Teamstärke und Qualifikation des eingesetzten Personals richten sich nach dem jeweiligen Angebot sowie der einsatztaktischen Bewertung durch den Dienstleister.
§3 Angebot und Vertragsabschluss
3.1 Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
3.2 Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Kunden sowie Bestätigung durch den Dienstleister zustande.
3.3 Maßgeblich für den Leistungsumfang sind Angebot, individuelle Vereinbarungen und diese AGB.
§4 Durchführung der Leistungen
4.1 Der Dienstleister erbringt seine Leistungen fachgerecht nach anerkannten Standards sowie unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.
4.2 Medizinische Maßnahmen erfolgen ausschließlich im Rahmen der jeweiligen beruflichen Qualifikation des eingesetzten Personals sowie auf Grundlage gesetzlicher Regelungen (u. a. NotSanG) und interner medizinischer Qualitätsvorgaben.
4.3 Die konkrete Teamstärke sowie das Einsatzkonzept werden durch den Dienstleister auf Basis einer Risikoanalyse festgelegt. Weicht der Kunde von dieser Empfehlung ab, erfolgt dies auf eigenes Risiko; eine Haftung des Dienstleisters ist insoweit ausgeschlossen.
4.4 Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Einsatzplanung relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen.
§5 Notfallrettung über die Gesellschaft für Notfallrettung eG
5.1 Leistungen im Bereich der öffentlichen oder beauftragten Notfallrettung erfolgen durch den Dienstleister als Mitglied der Gesellschaft für Notfallrettung eG.
5.2 In diesen Fällen gelten ergänzend die vertraglichen und organisatorischen Regelungen der Gesellschaft für Notfallrettung eG.
5.3 Die operative Durchführung unterliegt den jeweiligen rettungsdienstlichen Vorgaben, öffentlich-rechtlichen Bestimmungen sowie regionalen Zuständigkeiten.
§6 Subunternehmer
6.1 Der Dienstleister ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Subunternehmer oder Kooperationspartner einzusetzen.
6.2 Die Gesamtverantwortung für die vertraglich geschuldete Leistung verbleibt beim Dienstleister.
§7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
7.1 Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils zugrundeliegenden Angebot.
7.2 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug zu begleichen.
7.3 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
7.4 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§8 Rücktritt, Stornierung und Kündigung
8.1 Der Dienstleister ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen außerordentlich zu kündigen, wenn:
- sicherheitsrelevante Gründe die Durchführung unmöglich machen,
- der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt,
- Zahlungsverzug besteht.
8.2 Bei Stornierung durch den Kunden gelten – sofern nicht individuell anders vereinbart – folgende Staffelungen:
- bis 30 Tage vor Einsatzbeginn: 25 %
- bis 14 Tage vor Einsatzbeginn: 50 %
- weniger als 7 Tage vor Einsatzbeginn: 75 %
- am Einsatztag oder bei Nichterscheinen: 100 %
8.3 Bereits erbrachte Beratungs- oder Planungsleistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
§9 Haftung
9.1 Der Dienstleister haftet für Schäden nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
9.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
9.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
9.4 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§10 Informationssicherheit, KRITIS und regulatorische Anforderungen
10.1 Anwendbarkeit regulatorischer Vorgaben
Soweit im Rahmen eines Auftrags beim Kunden gesetzliche oder regulatorische Anforderungen an Informationssicherheit, Resilienz oder den Schutz kritischer Infrastrukturen gelten (insbesondere nach dem NIS-2-Umsetzungsgesetz, dem BSIG, dem KRITIS-Dachgesetz oder vergleichbaren nationalen bzw. europäischen Vorschriften), erbringt der Dienstleister seine Leistungen im vereinbarten Umfang unterstützend und unter Beachtung der einschlägigen Vorgaben.
10.2 Verantwortlichkeit des Kunden
Die rechtliche Einordnung des Kunden (z. B. als „wichtige“ oder „besonders wichtige Einrichtung“ im Sinne der NIS-2-Regulierung oder als Betreiber einer kritischen Anlage) sowie die Erfüllung gesetzlicher Betreiberpflichten verbleiben ausschließlich beim Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
10.3 Mitwirkungspflichten
Der Kunde verpflichtet sich,
- alle für die Leistungserbringung sicherheitsrelevanten Informationen vollständig und rechtzeitig bereitzustellen,
- regulatorische Anforderungen transparent offenzulegen,
- zuständige Ansprechpartner für Sicherheits-, Melde- und Notfallprozesse zu benennen,
- notwendige Freigaben, Zugänge und Dokumentationen zur Verfügung zu stellen.
Unterbleibt eine ordnungsgemäße Mitwirkung, ist der Dienstleister von hieraus resultierenden Haftungsrisiken freigestellt.
10.4 Sicherheitsmaßnahmen des Dienstleisters
Der Dienstleister trifft angemessene organisatorische und technische Maßnahmen zum Schutz von Informationen, Einsatzdaten und personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen sowie entsprechend der Art und Sensibilität des jeweiligen Auftrags.
10.5 Melde- und Incident-Prozesse
Soweit gesetzliche Meldepflichten bestehen, erfolgt die Abstimmung über Meldewege, Fristen und Zuständigkeiten projektbezogen und schriftlich. Gesetzliche Primärverantwortlichkeiten des Kunden bleiben hiervon unberührt.
10.6 Einsatz in sicherheitskritischen Lagen
Bei Einsätzen in sicherheitsrelevanten, taktischen oder kritischen Infrastrukturbereichen gelten erhöhte Anforderungen an Vertraulichkeit, Informationssicherheit und Zugriffsbeschränkung. Der Dienstleister ist berechtigt, hierzu gesonderte Sicherheitsvereinbarungen (z. B. Vertraulichkeitserklärungen oder projektspezifische Sicherheitskonzepte) zu verlangen.
§11 Soziales Engagement und humanitäre Leistungen
11.1 Leistungen im Rahmen humanitärer Projekte oder NGO-Unterstützungen erfolgen grundsätzlich auf gesonderter vertraglicher Grundlage.
11.2 Soweit Leistungen unentgeltlich oder im Rahmen von Hilfsprojekten erbracht werden, gelten diese AGB entsprechend, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
§12 Gerichtsstand und anwendbares Recht
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2 Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Rottweil.
§13 Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Rottweil, 03.03.2026
HARTLEB GROUP GmbH
Sebastian Hartleb, Geschäftsführer
